Zugewinnausgleich statt Schenkungsteuer

Einer nette Steuergestaltungsmöglichkeit unter Eheleuten hat der Bundesfinanzhof nun seinen Segen gegeben:

Entsteht von Gesetzes wegen eine Ausgleichsforderung durch ehevertragliche Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, ist dies nicht als freigebige Zuwendung schenkungsteuerbar, wenn es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt, und zwar auch dann nicht, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Anschluss an die Beendigung neu begründet wird.

BFH, Urteil vom 12. Juli 2005 – II R 29/02

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