Negative Kürzungen bei der Gewerbesteuer

Negative gewerbliche Einkünfte i.S. der Tarifbegrenzungsvorschrift des § 32c EStG a.F., die ein Kommanditist aus einer Beteiligung an einer Seeschifffahrtsgesellschaft erzielt, sind nach § 9 Nr. 3 GewStG um 80 v.H. zu kürzen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. April 2008 – IV R 31/06

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