Rückwirkende Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Die im Jahressteuergeetz 2007 eingeführte Regelung zur gewerbesteuerlichen Verrechnung von Verlusten einer Personengesellschaft wird jetzt doch nicht das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Bundesfinanzhof hat zwar im April 2007 zwei bei ihm anhängige Verfahren wegen der seiner Ansicht nach gegebenen Verfassungswidrigkeit dieser Regelung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, diese Vorlage jetzt aber zurückgezogen, nachdem die beteiligten Finanzämter zwischenzeitlich den Klagen stattgegeben und damit den Klagen das Rechtsschutzbedürfnis entzogen haben. Honi soit qui mal i pense.

Aus der durch das Jahressteuergesetz 2007 eingeführten Regelung können sich Nachteile bei der gewerbesteuerlichen Verrechnung von Verlusten einer Personengesellschaft ergeben, wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Die jetzt geltende Regelung war auch mit Wirkung für die Vergangenheit in Kraft gesetzt worden, in der noch eine günstigere Rechtsprechung des BFH gegolten hatte. Die nachteilige Rückwirkung hatte der BFH als verfassungswidrig beurteilt.

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