Verzinsung von Steuervergütungen

Auch der ausländische Unternehmer kann daher eine Verzinsung seiner deutschen Umsatzsteuervegütungsansprüche verlangen. Denn der Steuervergütungsanspruch eines ausländischen Unternehmers (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 ff. UStDV) beruht nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auf einer “Festsetzung der Umsatzsteuer” i.S. des § 233a Abs. 1 Satz 1 AO und ist deshalb nach näherer Maßgabe des § 233a AO zu verzinsen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. April 2008 – V R 41/06