Darlehnszins bei teilweise selbstgenutzten Immobilien

Wird ein Hausgrundstück gekauft oder ein Haus errichtet und das Haus sodann teils privat genutzt und teils vermietet, stellt sich die Frage, wie die Zinsen auf die Kauf- oder Baufinanzierung auf den privaten und den vermieteten Teil aufgeteilt werden können. Hier hat der Bundesfinanzhof nun eine bürgerfreundliche Lösung gefunden:

Darlehenszinsen sind hiernach immer dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten des vermieteten Gebäudeteils gesondert ausweist und diese Kosten dann auch tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht. Nimmt der Steuerpflichtige ein höheres Darlehen auf, sind die Zinsen insoweit als Werbungskosten abziehbar, als der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten des betreffenden Gebäudeteils tatsächlich aus den Darlehensmitteln zahlt. Entscheidend ist mithin eine exakte Trennung der Kosten und der Zahlungen für die verschieden genutzten Gebäudeteile.

(BFH, Urteil vom 01.03.2005 – IX R 58/03 )

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