Heizöl wird je nach Schwefelgehalt unterschiedlich besteuert, seit mit dem Biokraftstoffquotengesetz zum Jahresbeginn 2007 eine Steuerspreizung für Heizöle nach Schwefelgehalt eingeführt wurde, um so aus umweltpolitischen Gründen ein Anreiz für die Verwendung von schwefelarmem Heizöl zu schaffen. Diese Steuerspreizung verschärft sich zum Jahreswechsel nochmals, denn dann wird die Steuer für stärker schwefelhaltiges Heizöl um 1,5 Cent erhöht.
Ein Ausweichen auf schwefelärmere Heizölsorten ist zwar möglich, die Mineralölwirtschaft will ab dem 1. Januar 2009 eine flächendeckende Versorgung mit schwefelarmer Ware sicherstellen. Allerdings ist das steuerlich günstigere schwefelarme Ware derzeit ca. 5 Ct/Liter teurer ist als die schwefelreichere, da hier höhere Produktionskosten, etwa durch den Betrieb von Entschwefelungsanlagen, anfallen.
So oder so – es wird teurer.