Der admin-c einer .de-Domain haftet nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin für die von der Domain ausgehenden unerwünschten Werbe-eMails:
„Durch die Registrierung als admin-c haftet er für die Inhalte des von der Domain generierten Newsletter.“
Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.09.2005 – 16 O 718/05