Europäischer Vollstreckungstitel in Kraft

Heute tritt die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen sowie das hierzu in Deutschland erlassene EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz in Kraft. Damit entfällt ab sofort bei der Vollstreckung in anderen Ländern das bisher erforderliche umständliche Verfahren zur Vollstreckbarerklärung zumindest in den Fällen, in denen die Forderung als unbestritten gilt.

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