Tierhalterhaftpflicht oder Kfz-Haftpflicht?

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte einen interessanten Fall zu der Frage zu entscheiden, welche Versicherung im Ergebnis zu zahlen hat, wenn es ein Hund schafft, durch ein leicht geöffnetes Fenster eines abgestellten Fahrzeugs zu kommen und sodann einen Schaden anrichtet. Ist die Tierhalter-Haftpflicht im Innenverhältnis verpflichtet oder die Kfz-Versicherung

Der Ausschluss der Deckungspflicht einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (Benzinklausel) greift nicht ein, wenn sich im Schadensfall die typische Tiergefahr verwirklicht.

Das Vorliegen einer Doppelversicherung ist für die Verpflichtung des einzelnen Haftpflichtversicherers, dem Versicherungsnehmer vollen Deckungsschutz zu gewähren, unerheblich.

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