Mit Recht weist der Tasso e.V. in seinem aktuellen newsletter vom 31.01.2009 auf folgendes hin:
Wer ein Tier gefunden hat oder sein eigenes Tier vermisst, informiert oftmals die nächstgelegene Polizeidienststelle oder die Tierheime in der Umgebung. Das erleichtert nicht nur die Rückvermittlung, sondern hat auch rechtliche Hintergründe. Mit der rechtlich gesehenen Inbesitznahme eines Fundtieres, zum Beispiel durch Anleinen eines entlaufenen Hundes, geht der Finder zunächst die Verpflichtung ein, das Tier tierschutzgerecht unterzubringen und die gesetzlichen Bestimmungen des Fundrechtes (§§ 965 ff. BGB i.V.m. § 90a BGB) zu befolgen: Der Fund ist unverzüglich dem Verlierer bzw. Eigentümer bzw., wenn dieser unbekannt ist, der zuständigen Gemeinde oder Polizeibehörde anzuzeigen. Die Polizei wird das Tier dann in einem Tierheim unterbringen, das sich bemüht, den Halter ausfindig zu machen. Ein Anruf bei TASSO würde dem Tier einen langen Aufenthalt im Tierheim oft ersparen. Leider wissen noch immer viel zu wenig Polizisten von TASSO und der schnellen und effizienten Methode der Rückvermittlung entlaufener Tiere. Polizeibeamte haben jetzt die Möglichkeit unter eam@tasso.net kostenloses Informationsmaterial bei TASSO zum Thema „Die Polizei und TASSO: Freunde und Helfer vermisster Tiere“ zum Auslegen in den Polizeidienststellen anzufordern.