Lohnsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft

Die Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 40a Abs. 3 EStG ist auch dann zulässig, wenn der Betrieb einer Personengesellschaft, die Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG betreibt, nur wegen der Abfärbetheorie des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als Gewerbebetrieb gilt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. September 2005 – VI R 89/98

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