Ab dem 1. November gibt Deutschland als erster EU-Mitgliedsstaat den neuen elektronischen Reisepass mit biometrischen Merkmalen aus. Durch die Nutzung der Biometrie soll angeblich ein Höchststand an Fälschungssicherheit und Schutz vor Passmissbrauch erreicht werden, da körperliche Merkmale zur Erkennung von Personen genutzt werden.
Die neuen elektronischen Reisepässe, kurz e-Pässe genannt, werden in ihrem vorderen Deckel einen Chip enthalten, in dem zunächst ein digitales Foto gespeichert wird. Ab März 2007 werden darüber hinaus in neuen Pässen zwei Fingerabdrücke gespeichert. Neben der angeblichen Fälschungssicherheit und erleichterter Identitätsüberprüfung soll der e-Pass schnellere Kontrollen ermöglichen und damit zu Erleichterungen im Reiseverkehr führen. Darüber hinaus verbessern sich die Fahndungsmöglichkeiten der Polizeibehörden.
Mit dem neuen Reisepass setzt Deutschland eine internationale Vereinbarung um, die zum Ziel hat, die Sicherheit des internationalen Reiseverkehrs zu erhöhen. Alle Staaten der Europäischen Union und viele weitere Staaten wie Japan, USA, Australien, Russland und die Schweiz bereiten derzeit ebenfalls die Ausgabe entsprechender Pässe vor. Rechtsgrundlage der Einführung neuer Pässe in der Europäischen Union ist eine im Januar in Kraft getretene einschlägige EU-Verordnung.
Ob der neue Reisepass den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, darf bezweifelt werden. Aber da der e-Pass ja vom Staat selber eingeführt wird, werden wieder einmal andere Maßstäbe angelegt als bei privaten Unternehmen… Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums sind die biometrischen Daten durch digitale Signaturen vor Manipulationen sicher. Der Chip könne durch einen effektiven Zugriffsschutz nicht unbemerkt ausgelesen werden und die Daten würden zwischen Chip und Lesegerät verschlüsselt. Eine Speicherung der biometrischen Daten in einer Zentraldatei werde es nicht geben.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Der neue Pass kostet aufgrund der erhöhten Herstellungskosten 59 Euro (bisher 26 Euro) und ist auch zehn Jahre gültig. Für Jugendliche werden die Reisepässe aufgrund der noch zu erwartenden Veränderungen bei den körperlichen Merkmalen nur 5 Jahre gelten und nur 37,50 Euro kosten.
Eine weitere Änderung betrifft das Passfoto. Bisher wurde das Gesicht im Halbprofil aufgenommen. Zukünftig wird eine Frontalaufnahme gemacht, für die genaue Vorgaben existieren. Hier gilt insbesondere demnächst: Lachen verboten!