Die Bundesregierung hat sich erneut mit der Biotechnologie befasst:
Die im Koalitionsvertrag getroffene Feststellung, dass die Biotechnologie „eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung und Wissenschaft“ darstellt, ist weiterhin richtig. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/13273) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13045) klar. Zur Zukunftsbranche Biotechnologie gehöre die Anwendung von Methoden der sogenannten roten, weißen oder grünen Biotechnologie, heißt es weiter. Dies werde unter anderem durch Maßnahmen der Bundesregierung, wie die Novellierung des Gentechnikgesetzes, den Erlass der Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen, der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Programms „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“ deutlich.
Bezogen auf das durch die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) verhängte Anbauverbot der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 heißt es in der Antwort, es lägen Studien vor, zuletzt vom Februar 2009, wonach nach Einschätzung der verantwortlichen Entscheidungsträger eine Gefährdung von Nicht-Zielorganismen durch MON 810 nicht ausgeschlossen werden könne.