Direktversicherung

Eine Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung ist der Abschluss einer Direktversicherung, deren Abschluss jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (im Wege der Gehaltsumwandlung) verlangen kann. Eine solche Direktversicherung kann aber auch helfen, Steuern und Sozialabgaben zu sparen:

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen alten Verträgen, die bis spätestens Ende 2004 abgeschlossen wurden und neuen, nach dem 01.01.2005 abgeschlossenen Verträgen:

Bei vor 2005 abgeschlossenen Verträgen versteuert der Arbeitnehmer Beiträge bis zu 1 752 Euro pauschal mit 20 Prozent, unabhängig von seiner sonst zu zahlenden Einkommensteuer. Die Auszahlung der Versicherungssumme aus dieser Direktversicherung erfolgt im Rentenalter entweder als steuerfreie Einmalzahlung oder als Rente, die nur mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt.

Wurde der Vertrag dagegen erst in diesem Jahr geschlossen, kann der Arbeitnehmer bis zu 2.496 Euro steuer- und sozialabgabenfrei sparen. Besteht keine „alte“ Direktversicherung, sind sogar noch weitere 1.800 Euro steuerfrei. Die Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung senkt daher jetzt sofort die Einkommensteuer und auch die Sozialabgaben. Dafür sind dann allerdings im Alter sowohl die aus der Versicherung gezahlte Rente wie auch eine Kapitalauszahlungen steuerpflichtig, aber halt auch erst dann.

Insgesamt also ein Steuersparmodell, dass sich jeder Arbeitnehmer auch in diesem Jahr noch ansehen sollte.

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