Stärkung der Interessen von Opfern und Zeugen im Strafprozeß?

Der Rechtsausschuß hat heute beschlossen, daß die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren  stärker berücksichtigt werden sollen. Dazu beschloss der Rechtsausschuss heute einen Gesetzentwurf (16/12098), den die Koalitionsfraktionen vorgelegt hatten. Der Entwurf fand die Zustimmung der FDP. Die Fraktion Die Linke votierte dagegen; die Grünen enthielten sich. Am späten Donnerstagabend wird das Plenum des Bundestages über die Initiative entscheiden.

Nach dem Beschluss des Rechtsausschusses ist beispielsweise vorgesehen, dass die Opfer von Zwangsverheiratung als Nebenkläger auftreten können. Zudem soll der Katalog der Taten, bei denen vor Gericht ein Opferanwalt bestellt werden kann, erweitert werden. Dazu zählten beispielsweise sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Der Ausschuss entschloss dazu, Beleidigungsdelikte aus dem Katalog, der zur Nebenklage berechtigt, herauszunehmen. Er argumentierte, derartige Taten seien nicht als besondere schwerwiegend einzustufen.

Ferner sprach sich der Ausschuss dafür aus, in der Strafprozessordnung klarzustellen, dass für Verletzte, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU Opfer einer Straftat geworden seien, die Möglichkeit bestehe, diese Tat in Deutschland anzuzeigen. Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Opfer einer Straftat geworden seien oder als Zeugen in einem Strafverfahren aussagen müssten, weiter zu stärken, soll die Altergrenzen für ihre Aussage vor Gericht von derzeit 16 Jahre auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt werden. Auch die Rechte von Zeugen sollen verbessert werden. Vorgesehen sei beispielsweise, dass Zeugen in bestimmten Fällen ihren Wohnort nicht angeben müssten.

Zwei Gesetzentwürfe des Bundesrates (16/9448, 16/7617) lehnte der Rechtsausschuss mit großer Mehrheit ab. Die Länderkammer hatte beispielsweise gefordert, das Opfer von schwerem „Stalking“ (das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen) zur Nebenklage im Strafverfahren berechtigen solle. Gleichfalls scheiterte ein Antrag der Liberalen (16/7004). Die Fraktion hatte darin gleichfalls gefordert, den Katalog von Straftaten auszuweiten, bei denen ein Opferanwalt auf Staatskosten bestellt werden könne.

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