Nur noch elektronischer Weg für Ausfuhranmeldungen

Nach der von der Bundesregierung vorgelegten fünfundachtzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (BT-Drs. 16/13920) sollen Unternehmen in Zukunft Ausfuhranmeldungen nicht mehr in Papierform, sondern nur noch auf elektronischem Wege abgeben dürfen. Zur Begründung heißt es, die Wirtschaft werde durch die Umstellung entlastet. In Zukunft würden jährlich 77.760 Ausfuhrgenehmigungen elektronisch abgerufen werden können. Pro Ausfuhrvorgang würden damit zwei Stunden Arbeitszeit durch die nicht mehr notwendige Fahrt zur Ausfuhrzollstelle entfallen. Die Entlastung schätzt die Regierung auf 3,7 Millionen Euro.

Die Entscheidung über diese Vorlage bleibt abzuwarten.

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