und nun? So verbleibt man irritiert nach der Meldung von „Heute im Bundestag“ vom 31.07.2009:
Die Bundesregierung begleitet die aktuellen Diskussionen über die Wahrung der Balance von Wirtschaft und Sozialem im Rahmen der europäischen Integration aktiv. Das schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/13781) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/13568). Die Grünen hatten auf jüngste Urteile des Europäischen Strafgerichtshofs (EuGH) verwiesen, denen zufolge die Balance zwischen den sozialen Grundrechten und den Binnenmarktfreiheiten in der EU unausgewogen sei. In der Rechtssache „Laval“ habe der EuGH entschieden, dass die vier Binnenmarktfreiheiten gegenüber den sozialen Rechten aus den europäischen Verträgen abgewogen werden müssen. Das Gericht habe diese Abwägung zu Lasten der Arbeitnehmer beantwortet und günstigere Regelungen außer Kraft gesetzt. Die Grünen wollten wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus diesen Urteilen ziehe.
Die Regierung erwidert in ihrer Antwort, sie habe bereits vor den genannten Entscheidungen entschieden, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz weiterzuentwickeln und für weitere Branchen zu öffnen sowie das Gesetz zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen zu modernisieren. So sei das neugefasste Arbeitnehmer-Entsendegesetz am 24. April 2009 in Kraft getreten und ermögliche Mindestlöhne in insgesamt neuen Branchen. Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz sei am 28. April 2009 in Kraft getreten. Die Regierung verweist darauf, dass sich das Laval-Urteil auf das schwedische Modell beziehe, das sich grundlegend vom deutschen unterscheide. Daher stelle das Urteil die Erstreckung tarifvertraglich vereinbarter Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht in Frage.
Ferner verweist die Regierung darauf, dass die Europäische Kommission, der das Initiativrecht zusteht, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Legislativvorschlag zur Änderung der Entsenderichtlinie plane. Das Europäische Parlament spreche sich in einer Entschließung vom 22. Oktober 2008 dafür aus, dass bei Prüfung der Auswirkungen des Binnenmarktes auf die Arbeitnehmerrechte und Tarifverhandlungen durch die Kommission „eine teilweise Überarbeitung der Entsenderichtlinie nicht ausgeschlossen werden sollte“. Die Bundesregierung hält diese Diskussion „für wichtig und notwendig“ und betont in diesem Zusammenhang, dass sie sich nachdrücklich für ein möglichst rasches Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages einsetze. Soziale Grundrechte und Werte würden durch den Vertrag zusätzlich aufgewertet, betont sie.