Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD liegt nun vor. Grund genug, ihn einmal auf Ankündigungen für Änderungen im Steuerrecht durchzusehen:
Unternehmensbesteuerung:
- Vereinfachungen für Kleinunternehmer:
Zur Verbesserung der Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen soll die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung angehoben werden.
Für Existenzgründer werden wir One-Stop-Anlaufstellen schaffen, sie von Statistikpflichten befreien und die Buchführungsgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro Umsatz erhöhen.
- Existenzgründer:
Der Wagniskapitalmarkt für die Finanzierung von Innovationen ist in Deutschland deutlich unterentwickelt. Deshalb müssen wir vor allem steuerlich attraktive Rahmenbedingungen für die Anlage von Vermögen in Wagniskapital schaffen. Nachteilig wirken sich insbesondere steuerliche Verlustverrechnungsbeschränkungen für mittelständische Technologieunternehmen aus sowie die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei Beteiligungen auf 1%.
- Unternehmenssteuerreform:
Auf dem Weg zu einer grundlegenden Unternehmensteuerreform werden wir zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2007 die Abschreibungsbedingungen entsprechend dem Stand vor dem Jahr 2000 verbessern, um schnell die Investitionstätigkeit zu beleben.
Mit dem Abbau von Steuervergünstigungen vereinfachen wir das Steuerrecht und verbreitern die Bemessungsgrundlage. Dies wird im Jahr 2007 zu einer Entlastung des Bundes in einer Größenordnung von 4 Mrd. Euro führen, die in den folgenden Jahren weiter aufwächst.
…werden wir in dieser Legislaturperiode zum 1. Januar 2008 das Unternehmenssteuerrecht grundlegend fortentwickeln und international wettbewerbsfähige Steuersätze realisieren. Diese Reform muss neben den Körperschaften auch die Personenunternehmen erfassen, da deutsche Unternehmen zu mehr als 80% in dieser Rechtsform organisiert sind. Dabei werden uns insbesondere folgende Zielsetzungen leiten:
? Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit,
? weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität,
? Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten,
? Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte,
? nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis.Wesentliches Element einer grundlegenden Unternehmenssteuerreform wird auch die steuerliche Gewinnermittlung sein.
Zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen werden wir die Regelung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) in den neuen Ländern über das Jahr 2006 hinaus verlängern und die Umsatzgrenze in den alten Ländern 2006 verdoppeln.
Auf dem Weg zu einer grundlegenden Unternehmensteuerreform werden wir zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2007 die Abschreibungsbedingungen verbessern.
Private Einkommensteuer:
- „Reichensteuer“:
CDU, CSU und SPD vereinbaren, dass es im Rahmen der notwendigen Konsolidierungsbemühungen eine Erhöhung der privaten Einkommensteuer für besonders hohe Einkommen (über 250.000/500.000 Euro) ab dem 1.1.2007 geben soll. Damit steigt für Einkünfte über dieser Höhe der Steuersatz auf 45%.
Nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform zum 1.1.2008 betrifft dieser Zuschlag nur die nichtgewerblichen Einkünfte.
Für die Zeit vom 1.1.2007 bis dahin werden im geltenden Steuerrecht diegewerblichen Einkünfte durch ein Übergangsgesetz von dieser Regelung ausgenommen. - Steuertarif:
Wir halten deshalb am linear progressiven Einkommensteuertarif fest.
- Absetzungsmöglichkeiten:
Deshalb werden wir beginnend ab 1. Januar 2006 Ausnahmetatbestände reduzieren sowie durch Typisierungen und Pauschalierungen das Besteuerungsverfahren modernisieren
- Zuschläge:
Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt erhalten. Die Sozialversicherungsfreiheit der Zuschläge wird bezogen auf einen Grundstundenlohn bis zu 25 Euro beschränkt.
- Sonstige Abzugsmöglichkeiten:
… haushaltsnahe Dienstleistungen, private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt und Kinderbetreuungskosten stärker als bislang steuerlich zu fördern. Wir werden den Abzug auf Arbeitskosten beschränken und damit erreichen, dass die Regelung noch zielgenauer der Förderung arbeitsintensiver Dienstleistungen und der Bekämpfung der Schwarzarbeit dient.
- Generelles zur Einkommensteuer-Reform:
Wir streben begleitend zu der für das Jahr 2008 geplanten strukturellen Reform der Unternehmensbesteuerung eine Neuformulierung des Einkommensteuerrechts an.
Umsatzsteuer:
- Umsatzsteuersatz:
Um dem beginnenden Aufschwung Zeit zur Entfaltung zu lassen, wird der Mehrwertsteuersatz erst in 2007 um drei Prozentpunkte auf 19% steigen. Davon steht dem Bund ein Prozentpunkt zur Senkung der Lohnzusatzkosten zu. Derermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% bleibt zur Wahrung der sozialen Balance unverändert.
- Umsatzsteuerkontrolle:
Den Umsatzsteuerbetrug werden wir verstärkt bekämpfen. Um das Übel an der Wurzel zu packen, müssen alle administrativen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dabei werden wir auch von den im Rahmen der Föderalismuskommission dem Bund zugewiesenen Möglichkeiten, die Prüfungsdienste zu koordinieren und die Steuerkriminalität zu bekämpfen, Gebrauch machen. Wir werden darüber hinaus prüfen, inwieweit den zuständigen Verfolgungsbehörden weitere Instrumente an die Hand gegeben werden müssen, um Umsatzsteuerbetrug effektiver aufspüren zu können.
- Vorsteuerabzug:
Notwendig ist eine Ablösung des geltenden Systems mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Umsätze zwischen Unternehmen durch das „reverse-charge-Modell“, um national und international organisierten Steuerbetrug zu unterbinden und den Verlust von Steuersubstrat bei Unternehmensinsolvenzen zu verringern. Auf europäischer Ebene wollen wir darauf hinwirken, die rechtlichen Voraussetzungen für diese Systemumstellung zu schaffen.
Eigenheimzulage:
Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren.
Erbschaftssteuer:
…werden wir die Erbschaftsteuer spätestens zum 1. Januar 2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformieren.
Mit einer Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden wir die Unternehmensnachfolge erleichtern.
Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.
Sonstige Steuern:
- Mineralölsteuer:
die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe wird ersetzt durch eine Beimischungspflicht
[will sagen: Die Steuerbefreiung fällt weg]]
- Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird auf der Basis der Vorarbeiten von Bayern und Rheinland-Pfalz mit dem Ziel der Vereinfachung neu geregelt.
Schwarzarbeit:
Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft sind keine Kavaliersdelikte, sondern schaden unserem Land. CDU, CSU und SPD sind sich einig, dass diese Rechtsverstöße konsequent und mit Nachdruck geahndet werden müssen. Der Ehrliche darf in unserem Land nicht der Dumme sein. …
? Wir werden die Arbeiten der Taskforce Dienstleistungsmissbrauch unter gemeinsamer Federführung von BMF und BMA fortgesetzten. Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wird seine Kontrollen verstärken.
…
? CDU, CSU und SPD stimmen überein, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit intensiviert werden muss.
? Da vermutet wird, dass Schwarzarbeit besonders häufig auf Baustellen, im Taxigewerbe und in der Gastronomie auftritt, wird die Bundesregierung die Ergebnisse des geplanten Pilotprojektes der Region Berlin-Brandenburg, bei dem Arbeitnehmer in diesen Branchen verpflichtet werden, Chipkarten sichtbar zu tragen, die sie als regulär Beschäftigte ausweisen, prüfen und die Chipkarten gegebenenfalls bundesweit einführen.