Umsatzsteuerbetrug in der EU

Betrug bei der Mehrwertsteuer und im internationalen Handel, unter anderem mit Agrarerzeugnissen, waren die Schwerpunkte einer Konferenz, zu der sich auf Einladung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) Staatsanwälte aus ganz Europa eingefunden haben. Im Rahmen des zweitägigen Treffens haben Rechtsexperten des OLAF mit über 70 auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung tätigen Staatsanwälten aus 27 Ländern und Eurojust-Vetretern die konkreten Folgen der Untersuchungen und Maßnahmen des OLAF diskutiert.

„Zusammenarbeit zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft gegen Betrug und Korruption“ war der Titel der dritten Europäischen Konferenz für Staatsanwälte zur Betrugsbekämpfung, zu der OLAF am 17. und 18. November nach Brüssel eingeladen hatte. Ziel war, die Teilnehmer über die Arbeitsweise des OLAF zu informieren und herauszuarbeiten, wie die Untersuchungen des OLAF noch gezielter auf die späteren justiziellen Folgemaßnahmen ausgerichtet werden können. Ein OLAF-Untersuchungsbericht kann in allen EU-Mitgliedstaaten als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren verwendet werden. Deshalb ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den OLAF-Untersuchungsbeauftragten und den einzelstaatlichen Staatsanwälten äußerst wichtig, denn das OLAF weder eine Polizei noch eine Staatsanwaltschaft und verfügt daher auch nicht über deren Befugnisse.

Konferenzschwerpunkte waren der Mehrwertsteuerbetrug und der Betrug im internationalen Handel, unter anderem mit Agrarerzeugnissen.

Im Bereich Außenhandel schützt die EU die heimischen Unternehmen mit Antidumpingzöllen gegen unfairen Wettbewerb und unterstützt weniger entwickelte Länder durch Zollpräferenzregelungen, die es ihnen erlauben, durch Ausfuhren in die EU bestimmte Wirtschaftszweige auszubauen. Missbrauch und Umgehung der einschlägigen Vorschriften verursachen großen Schaden für die finanziellen Interessen der EU und der Entwicklungsländer.

Beim Mehrwertsteuerbetrug, dem zweiten großen Thema der OLAF-Konferenz, findet die Taten zumeist in großem Stil statt. Nicht selten lässt sich eine Verbindung zu organisierter Kriminalität, Terrorismus und Geldwäsche aufzeigen. Die Mehrwertsteuer ist, wie jede Steuer, unpopulär. Die Bürger Europas, die sie zahlen, erwarten daher zu Recht, dass die Mitgliedstaaten, die Kommission, OLAF, Eurojust und alle Beteiligten jede Anstrengung unternehmen, um Betrug in diesem Bereich zu verhindern und zu bekämpfen.

Hintergrund

Für die Verfolgung von Straftaten sind allein die einzelstaatlichen Justizbehörden zuständig, auch wenn die finanziellen Interessen der EU auf dem Spiel stehen. Die für das OLAF maßgeblichen Rechtsvorschriften sehen vor, dass dessen Untersuchungsberichte in den Verwaltungs- und Gerichtsverfahren der Mitgliedstaaten zulässige Beweismittel darstellen, und zwar unter den gleichen Bedingungen wie die Untersuchungsberichte einzelstaatlicher Verwaltungskontrolleure. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die Verfahrenserfordernisse der Mitgliedstaaten beachtet worden sind. Nehmen einzelstaatliche Strafverfolgungsbehörden aufgrund eines OLAF-Untersuchungsberichts Ermittlungen auf, so kann das OLAF ihnen dann weitere Unterstützung leisten.

Sollte, wie in der Europäischen Verfassung vorgesehen, eine Europäische Staatsanwaltschaft eingerichtet werden, wird diese für die strafrechtliche Verfolgung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zuständig sein.

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