Die Justizministerkonferenz hat heute einen Beschluß zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur schweren Körperverletzung hinsichtlich der Beschneidung von Mädchen gefaßt.
„Die Bevölkerung hat Anspruch auf wirksamen Schutz vor Rückfalltaten gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter. Wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, muss als letztes Mittel auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingesetzt werden können“, führte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann zu dem heute mit der Mehrheit der CDU-geführten Länder gefassten Beschluss der Justizministerkonferenz (JuMiKo) zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen aus. „Eine Reihe aktueller Fälle in anderen Bundesländern, bei denen als hoch gefährlich eingestufte Täter aus der Haft entlassen und nun aufwändig überwacht werden müssen, zeigt, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht“, sagte Busemann. Ein von einer Arbeitsgruppe der unionsgeführten Länder vorgelegter Gesetzentwurf sei eine gute Grundlage für eine neue Regelung aus einem Guss.
Einstimmig hat die JuMiKo beschlossen, die weltweit als schwere Menschenrechtsverletzung bewertete Beschneidung von Mädchen durch Verstümmelung der Genitalien künftig als Straftatbestand verfolgbar zu machen. „Das ist ein wichtiges Signal. Damit machen wir deutlich, dass solche unmenschlichen Praktiken bei uns nicht übersehen und nicht geduldet werden“, sagte Busemann. Geplant sei eine verbindliche Verfolgung als schwere Körperverletzung, um betroffene Frauen und Mädchen bei einer Anklageerhebung keinen zusätzlichen Diskriminierungen auszusetzen.
Verbessert werden soll auch die Qualität der Leichenschau, ein Thema, welches Niedersachsen bereits 2008 auf die Tagesordnung der JuMiKo gesetzt hatte. Jetzt liegt der Bericht der damals eingesetzten Arbeitsgruppe vor. Busemann: „Gemeinsam mit den Wissenschaftsministern wollen wir sicherstellen, dass Ärzte an den rechtsmedizinischen Instituten qualifiziert aus und fortgebildet werden, so dass die Leichenschau mit entsprechender Professionalität durchgeführt werden kann.“ Insgesamt sollten die Gerichtsmediziner häufiger zu Rate gezogen werden, wenn Zweifel an einem natürlichen Tod bestünden. Auch eine Todesursachenstatistik solle aufgebaut werden. „Es darf nicht vom Zufall oder Glück abhängen, ob ein Mord als solcher erkannt wird“, so Busemann abschließend.
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[…] Bundesrat am 12. Februar 2010 mitteilte, will er die Beschneidung weiblicher Genitalien (ich hatte hier bereits darüber berichtet, daß die Justizministerkonferenz einen Beschluß zur […]
[…] von RA Schlosser am Dienstag 20. April 2010Nachdem sich die Justizministerkonferenz, wie wir hier berichtet haben, deutlich gegen die Beschneidung von Mädchen ausgesprochen hat, hat sich […]