Ermäßigter Steuersatz für Medikamente?

Öffentlichkeitswirksame Senkung der Heilbehandlungskosten und Vergleich von Äpfeln mit Birnen oder eine berechtigte Forderung?

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, fordert nach einer aktuellen Pressemitteilung der Bundesärztekammer, den Mehrwertasteuersatz für Medikamente von 19 auf sieben Prozent zu senken:
„Während für Tierfutter oder Schnittblumen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt, wird für Arzneimittel die volle Mehrwertsteuer verlangt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, diese absurde Regelung zu korrigieren“, fordert er mit Blick auf das vom Bundeskabinett beschlossene sogenannte Wachstums-Beschleunigungsgesetz. Die Initiative sieht unter anderem vor, die Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe von 19 auf 7 Prozent zu senken. „Für lebensnotwendige Arzneimittel muss Gleiches gelten wie für Grundnahrungsmittel, auf die zu Recht der ermäßigte Steuersatz erhoben wird. Aus gutem Grund ist es in vielen anderen europäischen Ländern üblich, auf Medikamente nur den ermäßigten Steuersatz zu erheben. Denn dadurch würden nicht nur soziale Ungerechtigkeiten zu Lasten der Patienten reduziert. Ein solcher Schritt wäre auch ein wichtiger Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte der BÄK-Präsident.

Seien wir gespannt, wie es weiter geht…

Sie sind derzeit offline!