Mit der „Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 17.11.2005 erneut zwanzig österreichische Lehrabschlussprüfungen den entsprechenden deutschen Zeugnissen über die Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt worden. Seit 1989 sind damit bereits über 280 österreichische Lehrabschlusszeugnisse den deutschen Berufsabschlüsse gleichgestellt worden.
Diese neue Verordnung ist ein Ausfluss der seit dem 31. 08.2005 geltenden „Gemeinsamen Erklärung von Deutschland und Österreich auf dem Gebiet der beruflichen Bildung“. Durch diese Gemeinsame Erklärung wird es in Zukunft nicht mehr nötig sein, einzelne Berufsabschlüsse nach dem bisherigen aufwändigen Äquivalenzverfahren durch Rechtsverordnung gleichzustellen, da durch sie die Vergleichbarkeit von Ausbildungsabschlüssen im beruflichen Bereich zwischen Deutschland und Österreich nun grundsätzlich festgestellt wird.
Die Rechtsverordnung ist am 26. 11.2005 in Kraft getreten (BGBl. I S. 3188).