Zu Recht wird überall die Art und Weise der verwaltungsrechtlichen Tätigkeit kritisiert,
Nordrhein-Westfalen will nun neue Wege gehen und sein gesamtes Verwaltungsrecht auf den Prüfstand stellen. Ziel ist es, das Verwaltungsverfahren in Nordrhein-Westfalen moderner, transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten. „Seit 2005 haben wir unsere Verwaltungsstrukturen gestrafft und 138 Behörden aufgelöst. Jetzt wollen wir auch das Verhältnis der Verwaltung zu den Bürgerinnen und Bürgern zeitgemäß und transparent gestalten“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (28.12.) in Düsseldorf.
Mit der Föderalismusreform hat Nordrhein-Westfalen größere Gesetzgebungszuständigkeiten für die Behördenorganisation und das Verwaltungsverfahren erhalten. Erste wichtige Modernisierungen im Verfahrensrecht erfolgten 2009 zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, so z.B. die Einrichtung sogenannter einheitlicher Ansprechpartner, die bei einer Unternehmensgründung alle erforderlichen Formalitäten für die Dienstleitungen zentral abwickeln.
Wolf: „Wir wollen es aber nicht bei diesen Änderungen bewenden lassen. Wir werden die neuen Kompetenzen nutzen, um ein insgesamt modernes und schlankes Verwaltungsrecht zu entwickeln.“ So wird beispielsweise untersucht werden müssen, warum derzeit die allgemeinen Informationsrechte von Nichtverfahrensbeteiligten zum Teil weitergehender ausgestaltet sind, als die Einsichtsrechte von Verfahrensbeteiligten. Auch bei dem Thema Anzeigen und Genehmigungen seien konkrete Verbesserungen erforderlich.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz stammt aus den sechziger Jahren. Damals war dieses Gesetz ein echter Meilenstein im Sinne der Abkehr von dem jahrhundertelang praktizierten „Obrigkeitsstaat“. Nach nunmehr fünf Jahrzehnten soll das in die Jahre gekommene Verwaltungsverfahrensgesetz, das sich als das „Grundgesetz der Verwaltung“ bewährt hat, auf die moderne Verwaltung zugeschnitten werden. Der Novellierungsbedarf wurde auch im Rahmen einer vom Innenministerium ausgerichteten Fachtagung im September 2009 zur Zukunft des Verwaltungsrechts von Vertretern aus der Justiz, der Wissenschaft, der Verwaltung und der Anwaltschaft als dringend notwendig erachtet. Bis zum Frühjahr 2011 sollen konkrete Reformvorschläge erarbeitet werden.