Wie wir hier bereits berichtet hatten, hatte der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Ingo Wolf am 28.12.2009 erklärt, man wolle das Verwaltungsverfahren in Nordrhein-Westfalen moderner, transparenter und bürgerfreundlicher gestalten.
Unter dem 29.12.2009 konnte unser Innenminister berichten, daß in Nordrhein-Westfalen in den letzten 3 Jahren insgesamt rund 400 eigenständige Vorschriften aufgehoben, zusammengefasst oder gestoppt wurden. „Wir achten streng darauf, dass die bürokratischen Belastungen für die Bürger und Unternehmen möglichst gering sind. Nur wenn unbedingt notwendig, müssen neue Vorschriften erlassen werden oder alte bestehen bleiben“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf.
In Nordrhein-Westfalen habe die Landesregierung Anfang 2007 dafür eine zentrale ressortübergreifende Normprüfstelle im Innenministerium eingerichtet, deren Aufgabe es sei, alle Normen auf strikte Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit hin zu überprüfen. Aufgrund ihrer formalen Befristung würden die landesrechtlichen Vorschriften in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen.
An die bisher insgesamt untersuchten ca. 1.200 Vorschriften würden strenge Maßstäbe angelegt, so die Landesregierung. Ziel sei es, überflüssige bürokratische Normen zu verhindern, bestehende Überregulierungen zu vermeiden und Mehrfachregelungen in verschiedenen Vorschriften in sinnvoller Weise zusammenzufassen. So sollen beispielsweise Genehmigungs- und Berichtspflichten nur dann gefordert werden, wenn Anzeigepflichten oder Genehmigungsfreiheit nicht ausreichend seien. Darüber hinaus müssten die Gesetze sprachlich knapp, präzise und für jedermann verständlich sein. „Wir wollen unseren Bürgerinnen und Bürgern verständliche Informationen und sachgerechte Beratung anbieten und sie nicht mit unnötigen Vorschriften gängeln“, so Wolf.
Das Bemühen einer Durchforstung der bestehenden Vorschriften ist ja schon einmal ein Anfang – wenn es auch so bedauerlich wie bezeichnend ist, daß hierfür erst eine neue Stelle eingerichtet werden muß. Gut wäre es, wenn die hehren Vorsätze auch sogleich im Rahmen der Verabschiedung von Gesetzen und dem Erlaß von Verordnungen sowie den Verwaltungsvorschriften etc. zum Zuge kämen…