Zwangsvollstreckung privatisieren?

Dies befürwortet jedenfalls der niedersächsische Justiz(!)minister.

Die aktuelle Verlautbarung lautet:

„Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann begrüßt die Pläne der Koalition von CDU/CSU und FDP in Berlin, die im Koalitionsvertrag beschlossene Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens zügig umzusetzen.
„Bundesweit wird das Gerichtsvollzieherwesen mit rund 200 Millionen Euro im Jahr von den Ländern subventioniert. Das macht 40.000 Euro für jeden einzelnen Gerichtsvollzieher. Angesichts klammer Kassen müssen wir alle staatlichen Aufgaben auf den Prüfstand stellen. Allein in Niedersachsen könnten durch eine Übertragung auf Private jährlich gut 16 Millionen Euro gespart werden. Hinzu kämen bundesweit Umsatzsteuermehreinnahmen von 113 Millionen Euro“, so Busemann.
Niedersachsen habe bereits im Jahr 2007 federführend mit anderen Bundesländern einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der dann auch die Einbringung in den Bundestag beschlossen habe. Dort sei der Entwurf wie so viele andere Länderinitiativen in der vergangenen Legislaturperiode jedoch nicht weiter behandelt worden.
„Die Aufgabenübertragung auf Private ist längst überfällig. Ich begrüße es sehr, dass die Koalition in Berlin unsere Initiative nunmehr vorantreiben möchte. Das ist auch im Interesse der zahlreichen Gläubiger, die durch eine effektivere Zwangsvollstreckung schneller zu ihrem Geld kommen“, sagte Busemann.
Geplant ist, die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf selbständig tätige Private zu übertragen. Diese werden mit einem öffentlichen Amt „beliehen“, dürfen also weiter hoheitliche Aufgaben im Bereich der Zwangsvollstreckung unter der Aufsicht des Staates ausüben. Die privaten Gerichtsvollzieher würden auf eigene Kosten Geschäftsstellen mit eigener Ausstattung und eigenen Mitarbeitern unterhalten und für ihre Amtstätigkeit Gebühren erheben.
„Der Staat muss nicht alles selbst machen. Zwangsvollstreckungen können auch Private, zumal sie unter staatlicher Aufsicht stehen“, so Busemann abschließend.“

Was sagt uns das? Der Justizminister des Landes Niedersachsen will die Privatisierung der zwangsweisen Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen, einer ureigenen Aufgabe des Staates, eines Teils des Gewaltmonopol des Staates.

Wie der oben zitierten Presserklärung ebenfalls zu entnehmen ist, ist vermutlich die wesentliche Motivation dieser Anregung die Mehreinnahme bei der Umsatzsteuer.

Und dafür darf dann ein „privater Gerichtsvollzieher“  Wohnungen durchsuchen und die eidesstattliche Versicherung abnehmen?

Das sind Eingriffe, die m.E. ausschließlich dem Staat zustehen!

1 Kommentar