Kontoauszüge

Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann.

BGH, Urteil vom 8. November 2005 – XI ZR 90/05

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!