Auflösend bedingte Geschäftsführerbestellung

Der Geschäftsführer einer GmbH kann, so der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil, unter einer auflösenden Bedingung bestellt werden. Sieht der Bestellungsakt vor, dass das Amt endet, wenn der Geschäftsführer ab einem bestimmten Zeitpunkt der GmbH nicht seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt, so verliert der Geschäftsführer automatisch sein Amt, wenn er zu dem genannten Zeitpunkt diese Voraussetzung nicht erfüllt, etwa weil er außerdem einer weiteren Tätigkeit nachgeht.

BGH, Urteil vom 24. Oktober 2005 – II ZR 55/04

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