Anlage R

Zum 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Rentner müssen daher nun detailliertere Angaben zu ihren Renten machen. Dazu dient die neue Anlage R, die der Einkommensteuererklärung ab 2005 beigefügt werden muss. Dafür entfällt (wenn nicht noch andere Einkünfte erklärt werden müssen) das Ausfüllen der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“, die bisher auch für die Erklärung von Renteneinkünften genutzt werden musste.

Das Finanzamt vergleicht zukünftig die in der Anlage R gemachten Angaben mit den Daten, die der Finanzverwaltung von den Rentenversicherungsträgern übermittelt werden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!