Grundstücksveräußerung und Betriebsaufgabe

Die Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundstücks ist auch dann nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn sie mit der Betriebsaufgabe zusammentrifft und hiermit zugleich eine zunächst bestehende Bebauungsabsicht aufgegeben wird. Damit hat der Bundesfinanzhof in dieser Frage seine bisherige Auffassung, die seit 15 Jahren unverändert war, geändert.

Diese Grundsätze gelten auch, wenn das Betriebsvermögen einer den gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft –mit Ausnahme der Grundstücke des Umlaufvermögens– auf ein Schwesterunternehmen ausgelagert wird und im Anschluss hieran der Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil veräußert.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. Juli 2005 – VIII R 65/02

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