Erwirbt eine Person gleichzeitig sämtliche Anteile an einer Personengesellschaft, ist der Vorgang steuerlich als Anschaffung der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens zu beurteilen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 8. September 2005 – IV R 52/03
Erwirbt eine Person gleichzeitig sämtliche Anteile an einer Personengesellschaft, ist der Vorgang steuerlich als Anschaffung der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens zu beurteilen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 8. September 2005 – IV R 52/03