Strafregister in der EU

Der Beschluss des Rates über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister ist am 9. Dezember 2005 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und damit wirksam geworden. Hierdurch werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, aus eigener Initiative heraus noch einzurichtende Zentralbehörden eines anderen Mitgliedstaats unverzüglich zu informieren, wenn sie einen Staatsangehörigen dieses anderen Mitgliedstaats strafrechtlich verurteilen. Wenn eine Zentralbehörde eines Mitgliedstaats Informationen aus Strafregistern eines anderen Mitgliedstaats benötigt, kann sie eine Anfrage mittels eines Standardformulars stellen, welche innerhalb von 10 Arbeitstagen beantwortet werden muss. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diesen Beschluss bis spätestens zum 21. Mai 2006 durchzuführen.

Beschluss 2005/876/JI des Rates über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister vom 09.12.2005

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