Zum 01. Januar 2006 treten die bislang noch nicht geltenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen in Kraft. Sie heben mit Wirkung von diesem Zeitpunkt an die noch geltenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2501/2002 auf.
Mit dem vollständigen Inkrafttreten der neuen Verordnung über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen zum 01. Januar 2006 werden gegenüber bestimmten Ländern für bestimmte Warengruppen (Abschnitte) erneut Zollpräferenzen entfallen. Welche Länder und Abschnitte davon betroffen sind, kann dem Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 980/2005 entnommen werden.