Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie vorgelegt. Dieser Entwurf soll deutsche Unternehmen vor Übernahmen durch ausländische Gesellschaften schützen. Wesentliche Regelungen der EU-Übernahmerichtlinie sind in Deutschland bereits am 1. Januar 2002 mit dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz in Kraft getreten. Die noch umzusetzenden Regelungen betreffen vor allem die Möglichkeit für Unternehmensleitungen, ohne Zustimmung der Aktionäre auf der Hauptversammlung Abwehrmaßnahmen zu ergreifen.