Das Ende des gedruckten Bundesanzeigers

Die Bundesregierung sieht mit einem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen (17/6610) vor, daß der Bundesanzeiger künftig ausschließlich elektronisch über das Internet herausgegeben werden soll.

”Druck und Vertrieb des Bundesanzeigers, der neben dem Bundesgesetzblatt das wichtigste bundesweite Amtsblatt ist, verursachen zu hohe Kosten“, heißt es in dem Regierungsentwurf. Mit dem elektronischen Bundesanzeiger stehe inzwischen ”eine funktionsfähige elektronische Veröffentlichungsmöglichkeit zur Verfügung, die dem bisherigen gedruckten Bundesanzeiger überlegen ist“. Während der gedruckte Bundesanzeiger von nur etwa 1.700 Abonnenten bezogen werde, könne die elektronische Fassung über das Internet ungleich mehr Interessenten erreichen.