Das Bundesministerium der Finanzen hat mit einem aktuellen Schreiben vom 7. Juni 2005 ( IV C 6 – O 1000 – 86/05) fast 1.000 BMF-Schreiben und Erlasse aufgehoben, die vor dem 1. Januar 1980 ergangen sind.
Ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung? Wohl kaum, die dem BMF-Schreiben anhängende Liste über die zwar vor 1980 erlassenen aber nach wie vor geltenden BMF-Schreiben füllt im Bundessteuerblatt nach wie vor neun (!) Seiten.
Immerhin eine Unsitte ist inzwischen abgestellt: Mußten bisher Schreiben des Bundesfinanzministeriums in jdem einzelnen Bundesland nochmals durch so genannte Umsetzungsschreiben der Finanzbehörden der Länder gesondert in Kraft gesetzt werden, wurde jetzt zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass BMF-Schreiben, die im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden, für die gesamte Finanzverwaltung bindend sind und keiner gesonderten Umsetzungserlasse der Finanzbehörden der Länder mehr bedürfen. Welch ein Fortschritt nach über 50 Jahren!