Seit fast zehn Jahren steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz und genießt dadurch besonderen Stellenwert in der Bundesrepublik. In diesem Jahr legt die Bundesregierung den mittlerweile elften Tierschutzbericht (17/6826) vor. Erstmals wird darin ein Berichtszeitraum von vier Jahren zugrunde gelegt. Der Bericht dokumentiert auf mehr als 60 Seiten den aktuellen Sachstand über die Haltung verschiedener Nutztierarten, den Transport von Tieren, Tierversuche und die Forschung und Entwicklung tierschutz-relevanter Fragen. Des Weiteren werden unter anderem Gesetze und Verordnungen aufgelistet, die zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beigetragen haben. In einem Anhang kann detailliert nachvollzogen werden, welche relevanten Rechtsvorschriften und Richtlinien derzeit im Tierschutz gelten. Außerdem liegen Statistiken über die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere vor.