Modifizierte Eckpunkteregelung für Saisonarbeitskräfte

Ebenfalls zum Jahresbeginn 2006 wurde die Eckpunkteregelung für die Zulassung mittel- und osteuropäischer Saisonbeschäftigter modifiziert.

Jeder Betrieb kann nach der Neuregelung bis zu 80 Prozent der im Jahr 2005 zugelassenen Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa beschäftigen, und zwarohne individuelle Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten inländischer Arbeitsuchender. Weitere – über die 80 Prozent hinausgehende – Zulassungen sind nur möglich, wenn für diese Tätigkeiten keine inländischen Arbeitsuchenden vermittelt werden können. Aber auch dabei darf die Zahl der in dem Betrieb insgesamt beschäftigten Saisonarbeitskräfte nicht mehr als 90 Prozent der Zulassungen aus 2005 betragen.

In Kleinbetrieben dürfen ohne Prüfung inländischer Arbeitnehmervermittlung weiterhin höchstens vier mittel- und osteuropäische Saisonkräfte arbeiten.

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