Noch ausstehende Änderungen bei der Einkommensteuer

Mit dem Jahresbeginn 2006 sollen noch verschiedene Regelungen greifen, die sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befinden, jedoch rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft treten sollen. Diese Regelungen betreffen im Einzelnen:

Steuerliche Geltendmachung der Anschaffungskosten für Wertpapiere und Grundstücke
Anschaffungskosten für Wertpapiere und Grundstücke können künftig erst im Zeitpunkt der Veräußerung beziehungsweise der Entnahme steuerlich geltend gemacht werden.

Änderung der so genannten „1-Prozent-Regelung“ für die private Nutzung von Dienstwagen:
Die steuerliche“1-Prozent-Regelung“ ist künftig auf Dienstfahrzeuge im „notwendigen Betriebsvermögen“ beschränkt, also auf solche Dienstfahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent dienstlich genutzt werden. Beim so genannten „gewillkürten Betriebsvermögen“, also bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10 bis zu 50 Prozent, wird dagegen eine anteilige private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt, wobei die Unternehmer künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen müssen.

Bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung, also in den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich allerdings nichts, weder für den Unternehmer noch für den Arbeitnehmer.

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