Die Sachbezugsverordnung gilt für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie für das Recht der Arbeitsförderung und wird jährlich angepasst. Sie hat für Branchen Bedeutung, in denen Beschäftigte Sachbezüge in Form von freier Unterkunft und freier Verpflegung gewährt wird (zum Beispiel im Hotel- und Gaststättengewerbe). Diese Sachbezüge erhalten Beschäftigte als Teil ihres Arbeitsentgelts.
In allen Bundesländern wird der Wert für Verpflegung um 2,40 Euro auf 202,70 Euro angehoben. Für die Unterkunft in den alten Ländern erhöht sich der Wert um 2,30 Euro auf 196,50 Euro und in den neuen Ländern um 4,00 Euro auf 182,00 Euro.