Änderungen bei der Riesterrente

Der 1. Januar 2006 markiert den Beginn der dritten Stufe der „Riester-Treppe“. Die staatlichen Zulagen und der Sonderausgabenhöchstbetrag werden weiter erhöht. Die Grundzulage steigt von 76 auf 114 Euro und die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro pro Kind. Sonderausgaben können bis zu einem Höchstbetrag von 1.575 Euro geltend gemacht werden.

Gleichzeitig müssen zukünftig Männer und Frauen bei gleichen Beiträgen auch die gleichen monatlichen Leistungen bei Abschluss einer „Riesterrente“ erhalten. Dafür sorgen die für Neuabschlüsse ab 2006 vorgeschriebenen so genannten „Unisex-Tarife“.

Das wird durch das Alterseinkünftegesetz, das bereits am 1. Januar 2005 in Kraft trat, ab dem 1. Januar 2006 sichergestellt. Zertifizierte Altersvorsorgeverträge, die nach dem 31. Dezember 2005 abgeschlossen werden, müssen dann solche Tarife vorsehen.

Die zusätzliche private Altersvorsorge wird damit insbesondere für Frauen attraktiver. Bislang mussten Frauen unter Berufung auf ihre im Durchschnitt um gut vier Jahre höhere Lebenserwartung bei Riesterrenten-Verträgen einen höheren Beitrag als Männer zahlen um die gleichen Leistungen zu erhalten bzw. bei gleichen Beiträgen erhielten sie weniger Rente.

Auf bereits abgeschlossene Verträge haben die Änderungen keine Auswirkungen. Es besteht bei vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossenen zertifizierten Altersvorsorgeverträgen weder die Verpflichtung zur Umstellung auf Unisex-Tarife noch entfällt die steuerliche Förderbarkeit der Beiträge, wenn nicht umgestellt wird. Einigen sich Anleger und Anbieter jedoch einvernehmlich auf eine entsprechende Übernahme, so ist dies ohne eine erneute Zertifizierung des Vertrages möglich.

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