Online-Banking ist für viele alltäglich geworden. Was aber, wenn sich bei der Kontonummer des Überweisungs-Empfängers ein Vertipper einschleicht? Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken erklären ausschließlich die eingetippte Kontonummer für maßgeblich, selbst wenn der in der Überweisung angegebene Name des Kontoinhabers mit dem wirklichen Kontoinhaber nicht übereinstimmt. Und der BGH hat den Banken zumindest für Unternehmer nun Recht gegeben:
Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Banken, nach denen Zahlungsverkehrsaufträge eines an der elektronischen Kontoführung teilnehmenden Unternehmers ausschließlich anhand der numerischen Angaben bearbeitet werden, sind, so der BGH, wirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. November 2005 – XI ZR 265/04