Karneval darf auch in Lohmar gefeiert werden

Eine Anwohnerin des Fouardplatzes in Lohmar hat sich – ohne Erfolg – mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln gegen die Durchführung von Karnevalsveranstaltungen wegen befürchteter Lärmbelästigungen gewandt.

Die Karnevalsgesellschaft „Ahl Jecke e.V. Lohmar 1946“ plant fünf Karnevalsveranstaltungen vom 17. bis 21. Februar 2012 auf dem Fouardplatz. Dazu benötigt sie eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, da die Nachtruhe beeinträchtigt und Musikanlagen benutzt werden könnten. Die Stadt Lohmar hatte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Hiergegen richtete sich der Eilantrag der Anwohnerin.

Das Verwaltungsgericht Köln folgte der Ansicht der Anwohnerin nicht und führte in seinem Beschluss zur Begründung aus, dass bei seltenen Ereignissen die normalen Lärmrichtwerte nach der maßgeblichen Freizeitlärm-Richtlinie überschritten werden dürften. Die Stadt wolle durch zahlreiche Auflagen (wie etwa Verpflichtung zur Durchführung von Soundchecks, Installierung eines Schallpegelbegrenzers, Ankündigung von Kontrollmessungen; Anordnungen bezüglich Aufstellort, Größe und Neigungswinkel der Lautsprecher) erreichen, Störungen der Nachtruhe und Belästigungen der Nachbarschaft zu verhindern. Dadurch seien die Interessen der Nachbarschaft in einem ausreichenden Maß berücksichtigt worden, so das Verwagsgericht.

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom  10. Februar 2012 – 13 L 139/12

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