„Squeeze out“ verfassungskonform

Die Regelungen der §§ 327 a ff. AktG über das sogenannte „Squeeze out“ bei Aktiengesellschaften, womit Minderheitsgesellschafter aus der Gesellschaft gedrängt werden können, sind, wie einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist, trotz der von mehreren Autoren hiergegen vorgetragenen Bedenken verfassungsgemäß.

BGH, Beschluss vom 25. Juli 2005 – II ZR 327/03

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