Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei (BT.-Drs. 17/8841) in den Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung bezeichnet Doppelbesteuerungen als erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen. Von dem Abkommen, das sich an den OECD-Standard anlehnt, verspricht sich die Bundesregierung steuerliche Mehreinnahmen. So werde sich die Abschaffung der bisher bestehenden Möglichkeit zur Anrechnung fiktiver, tatsächlich aber nicht gezahlter türkischer Steuern auf die deutsche Steuer positiv auf das deutsche Steueraufkommen auswirken. Mit Hilfe der durch das Abkommen ermöglichten Ausweitung des Informationsaustausches auf Steuern jeder Art würden künftig Steuerausfälle verhindert, so die Bundesregierung.

 

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