Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg unterzeichnet

Am 23. April 2012 wurde in Berlin das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg unterzeichnet.

Es handelt sich um eine umfassende Überarbeitung des alten Abkommens. Es entspricht in Struktur und Inhalt dem Musterabkommen der OECD sowie den deutschen und luxemburgischen Grundsätzen zur DBA-Politik. Damit ist der Abschluss eines modernen DBA gelungen, das eine doppelte Besteuerung in den beiden Ländern vermeidet.

Doppelbesteuerungen sind ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen. Das Abkommen hilft die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu vertiefen und zu fördern, so das Bundesministerium der Finanzen . Eine wichtige Neuerung ist die Senkung der Quellensteuersätze bei Dividenden. An dem Nullsatz für Zinsen und dem Quellensteuersatz in Höhe von fünf Prozent bei Lizenzgebühren wird festgehalten. Das Abkommen enthält nun auch eine Regelung zur Besteuerung von Ruhegehälter aus der Sozialversicherung sowie der Betriebsrenten, die künftig dem Quellensteuerstaat zugeordnet werden.

Doppelbesteuerungsabkommen haben zudem das Ziel, eine Besteuerung auch in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen. Das neue Abkommen wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden das derzeit noch geltende Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1958 ersetzen.