Sitzlandbesteuerung

Die EU-Kommission hat zum Jahreswechsel eine Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung veröffentlicht, in der sie Mitgliedstaaten sowie kleinen und mittleren Unternehmen vorschlägt, sich an einem Pilotprojekt „Sitzlandbesteuerung“ zu beteiligen, das fünf Jahre lang laufen soll.

Hierbei sollen die Gewinne einer Unternehmensgruppe, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig ist, nach den Regeln eines einzigen Unternehmensbesteuerungssystems ermittelt werden, und zwar nach denen des Sitzlandes der Muttergesellschaft. Eine Harmonisierung des Körpersteuersatzes ist hingegen nicht angedacht. Vielmehr soll jeder beteiligte Mitgliedstaat den Teil des Gewinns, der auf die Tätigkeit des in seinem Gebiet ansässigen Unternehmens entfällt, weiterhin mit dem Körperschaftssteuersatz seines Staates belegen. Dieser Gewinnanteil soll durch einen Aufteilungsschlüssel ermittelt werden.

Bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag umgesetzt wird. Den Buchführungs- und Abschlussaufwand würde dadurch für viele Unternehmen jedenfalls nicht unerheblich gemindert. Auch ergäben sich durch geschickte Kombinationen von z.B. deutschen Bilanzierungsregeln mit z.B. irischen Steuersätzen für die Tochtergesellschaft sicherlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten…

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