Formwechsel in eine GmbH

In den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft darf die Kapitalgesellschaft das übergegangene Betriebsvermögen gemäß § 25 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995 mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen. Mit diesem Urteil stellt sich der Bundesfinanzhof gegen die bisherige Ansicht der Finanzverwaltung..

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Oktober 2005 – I R 38/04

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