Eigenheimförderung NRW

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat sein Förderprogramm umstrukturiert und neu aufgelegt, mit dem die Bildung von Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen gestärkt werden soll. Rund 560 Millionen Euro stellt das Land in diesem Jahr für den Bau von Eigenheimen für Familien mit mindestens einem Kind oder einem behinderten Angehörigen bereit.

Der Kreis derjenigen, die Eigentumsförderung beantragen können, wird ab sofort erweitert: Die bisherigen Einkommensgrenzen wurden um fünf Prozent angehoben. Künftig können auch Haushalte gefördert werden, die die neuen Einkommensgrenzen um bis zu 40 Prozent überschreiten. Neu ist: Es gibt statt bisher drei zukünftig nur noch zwei Fördermodelle – ein Modell A innerhalb der Einkommensgrenzen und ein Modell B bei Überschreitung bis zu 40 Prozent. Die Modelle sind einfach und transparent. Gefördert wird mit einer Grundpauschale von 45.000 Euro im Modell A und 20.000 Euro im Modell B, sowie zusätzlich einem Bonus von 5.000 Euro pro Kind. Im Modell A können gering verdienende Haushalte ein Starterdarlehen in Höhe von 8.000 Euro erhalten.

Gefördert wird ebenfalls der barrierearme oder -freie Umbau von bestehendem Wohnraum. Die Förderung von zum Beispiel ebenerdigen Duschen, rollstuhlgerechten Türen oder barrierefreien Eingängen ist erstmals nicht mehr an die Schaffung von Sozialwohnungen gebunden, sondern steht auch Hauseigentümern offen.

Speziell für hoch betagte Menschen fördert das Land im Rahmen der Bestandsförderung die bauliche Aufwertung von Altenwohn- und Pflegeheimen. Auch Stadtumbaumaßnahmen an Standorten, wo Sozialwohnungsbestände aufgewertet werden sollen, werden gezielt unterstützt.

Ansprechpartner für dieses Förderprogramm sind die Kreise und kreisfreien Städte.

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