Ersatzzustellung

Wenn ein Zustelladressat in zurechenbarer Weise ständig den Anschein gesetzt hat, dass er unter einer bestimmten Anschrift wohne und dadurch zugleich verhindert, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird , kann eine Ersatzzustellung unter der vom Zustelladressaten angegebenen Anschrift wirksam sein, obgleich er dort tatsächlich nicht wohnt.

Kammergericht, Beschluss vom 02.01.2006 – 8 W 92/05
[gefunden in den Lichtenrader Notizen]

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