Die Gewährung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen bei einer GmbH ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht gläubigerbenachteiligend, wenn ihr nach dem vereinbarten Rang sämtliche Insolvenzforderungen vorgehen.
BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 – IX ZB 167/04